📌Das Wichtigste in Kürze
- Kreditgebühren sind oft unzulässig und rückforderbar
- OGH-Urteile stärken Ihre Position als Kreditnehmer
- 30 Jahre Verjährungsfrist gibt Ihnen genug Zeit
- Kostenlose Prüfung - Sie zahlen nur im Erfolgsfall
Hypothek rechtfertigt keine Kreditgebühren: OGH widerlegt das Banken-Argument
Zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2025 | Stand der Rechtsprechung: Februar 2025 (OGH 7 Ob 169/24i)
Schnellantwort: Nein! Der OGH hat klargestellt: Hypotheken rechtfertigen KEINE prozentualen Bearbeitungsgebühren. Die Sicherheit schützt die Bank (senkt ihr Risiko), nicht Sie. Der Aufwand für Grundbucheintragung korreliert nicht mit der Kredithöhe. Legitim sind nur staatliche Gebühren (1,2% Grundbuch) und externe Gutachten. Sie können trotz Hypothek 95% Ihrer Gebühren zurückfordern!
Wenn Sie Ihre Kreditgebühren bei einem Wohnkredit zurückfordern, kommt von der Bank häufig dieses Argument: "Die Hypothek verursacht zusätzlichen Aufwand – deshalb sind Bearbeitungsgebühren gerechtfertigt." Klingt auf den ersten Blick logisch, oder? Grundbucheintrag, Bewertung, Sicherheitenverwaltung – das macht doch Arbeit!
Die Realität ist eine andere: Der Oberste Gerichtshof hat dieses Banken-Argument in mehreren Urteilen zerlegt. Die Kernaussage: Eine Hypothek ist eine Sicherheit FÜR die Bank, nicht GEGEN den Kunden. Banken profitieren massiv von Hypotheken – sie senken das Ausfallrisiko auf nahezu null. Und jetzt soll der Kunde auch noch dafür bezahlen, dass die Bank abgesichert ist? Der OGH sagt eindeutig: Nein!
In diesem Artikel erfahren Sie, warum das Hypotheken-Argument der Banken juristisch unhaltbar ist, welche Kosten bei Immobilienfinanzierungen tatsächlich legitim sind und wie Sie trotz Grundbucheintrag Ihre Bearbeitungsgebühren erfolgreich zurückfordern. Das Konsumentenschutzgesetz und § 879 ABGB schützen Sie vor unfairen Klauseln.
Was ist eine Hypothek überhaupt?
Bevor wir das Banken-Argument auseinandernehmen, klären wir die Grundlagen: Eine Hypothek (auch Pfandrecht oder Grundpfandrecht genannt) ist eine Eintragung ins Grundbuch, die der Bank das Recht gibt, Ihre Immobilie zu verwerten, falls Sie den Kredit nicht mehr zurückzahlen können. Diese Form der Kreditsicherheit ist bei der Immobilienfinanzierung Standard.
Wie funktioniert eine Hypothek?
Bei einem typischen Wohnkredit läuft das so ab:
- Sie möchten ein Haus kaufen für €300.000
- Die Bank leiht Ihnen €250.000
- Als Sicherheit lässt die Bank eine Hypothek über €250.000 (plus Nebenkosten meist €300.000) ins Grundbuch eintragen
- Falls Sie zahlungsunfähig werden, darf die Bank Ihr Haus verkaufen und sich aus dem Erlös bedienen
- Nach Rückzahlung des Kredits wird die Hypothek gelöscht
Der entscheidende Punkt: Die Hypothek schützt die Bank vor Verlust, nicht Sie vor Überschuldung!
Wozu dient die Hypothek aus Sicht der Bank?
Aus Bankensicht ist die Hypothek das wichtigste Risikomanagement-Instrument bei der Immobilienfinanzierung:
Ohne Hypothek (unbesicherter Kredit / Grundschuld):
- Ausfallrisiko: 8-12%
- Banken müssen Risikokapital vorhalten
- Zinssatz: 8-12% p.a. (wie bei Konsumkrediten)
Mit Hypothek (besicherter Kredit / Kreditsicherheit):
- Ausfallrisiko: unter 0,5%
- Minimaler Kapital-Puffer nötig
- Zinssatz: 2-4% p.a. (Wohnkreditzinsen)
Die Hypothek erlaubt es der Bank, Ihnen deutlich günstigere Zinsen anzubieten, weil ihr Risiko gegen null geht. Sie ist ein Vorteil für die Bank, nicht für Sie.
Merke: Eine Hypothek macht den Kredit für die Bank sicherer und profitabler. Sie ist kein Aufwand, den Sie zusätzlich bezahlen müssen – sie ist der Grund, warum Wohnkredite überhaupt günstigere Zinsen haben als Konsumkredite.
Das Banken-Argument: "Hypothek verursacht Mehraufwand"
Banken argumentieren in Rückforderungsverfahren typischerweise so:
"Die Bearbeitung eines Hypothekarkredits ist deutlich aufwändiger als die eines Konsumkredits. Wir müssen die Immobilie bewerten, das Grundbuch prüfen, die Hypothek eintragen lassen, Versicherungen koordinieren und die Sicherheit während der Laufzeit verwalten. Deshalb sind prozentuale Bearbeitungsgebühren bei Wohnkrediten gerechtfertigt."
Klingt erstmal plausibel, oder? Schauen wir uns an, warum dieses Argument trotzdem falsch ist.
Warum das Argument juristisch nicht zieht
Der OGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, warum das Hypotheken-Argument die Bearbeitungsgebühren nicht rechtfertigt:
Grund 1: Sicherheiten sind im Bankgeschäft normal
Der OGH hat wiederholt festgestellt:
"Die Verwaltung von Sicherheiten gehört zum normalen Bankgeschäft. Banken können nicht für Tätigkeiten, die ihrem eigenen Risikoschutz dienen, zusätzliche Gebühren vom Kunden verlangen."
Anders formuliert: Die Hypothek ist Teil des Standard-Kreditgeschäfts. Kein besonderer Aufwand, der extra vergütet werden müsste.
Grund 2: Mehraufwand korreliert nicht mit Kredithöhe
Das entscheidende OGH-Urteil 7 Ob 169/24i (Februar 2025) argumentiert:
"Der Aufwand für die Hypothekenbestellung hängt nicht von der Kredithöhe ab. Die Eintragung einer Hypothek über €100.000 verursacht nicht den halben Aufwand einer Hypothek über €200.000. Prozentuale Gebühren sind daher auch bei Hypothekarkrediten gröblich benachteiligend."
Beispiel zur Verdeutlichung:
- Hypothek €150.000: Aufwand ca. 4-6 Stunden (Bewertung, Grundbuch, Eintragung)
- Hypothek €450.000: Aufwand ca. 4-6 Stunden (identische Tätigkeiten)
- Bank verlangt aber 3x so hohe Gebühr (bei 1% Bearbeitung: €1.500 vs. €4.500)
Diese Diskrepanz macht prozentuale Gebühren unhaltbar.
Grund 3: Bank profitiert von Sicherheit, nicht der Kunde
Der OGH betont in seiner Rechtsprechung:
"Sicherheiten dienen dem Schutz der Bank vor Ausfallrisiken. Es widerspricht dem Verbraucherschutz, wenn Kunden für Leistungen zahlen müssen, die primär der Bank nützen."
Die Hypothek senkt das Risiko der Bank – und damit ihre Kapitalkosten. Die Bank verdient an der Hypothek, sie ist kein Kostenfaktor!
Mehr Informationen zu Hypotheken und Grundbuchsrecht finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS) und auf help.gv.at - Grundbuch.
Welche Kosten bei Hypotheken sind legitim?
Nicht alle Kosten rund um eine Hypothek sind unzulässig. Es gibt tatsächlich legitime Aufwendungen, die Sie als Kreditnehmer tragen müssen:
✅ Legitime Kosten (dürfen Sie zahlen)
1. Grundbuchseintragungsgebühr (1,2%)
- Zahlung an das Grundbuchsgericht, nicht an die Bank
- Gesetzlich festgelegt in § 28 GGG
- 1,2% vom eingetragenen Pfandrechtsbetrag
- Beispiel: Bei €250.000 Hypothek = €3.000
- Status: Legitim, weil staatliche Gebühr
2. Schätzgutachten bei Fremdfinanzierung
- Externe Sachverständige bewerten die Immobilie
- Kosten: €500-1.500 (pauschal, nicht prozentual!)
- Nur wenn Bank-extern beauftragt
- Status: Meist legitim, wenn tatsächlich externe Gutachter
3. Grundbuchauszug (ca. €20)
- Einmalige Gebühr für Grundbuchinformation
- Status: Legitim als Amtsgebühr
4. Hypotheken-Löschungsgebühr am Kreditende (ca. €100-200)
- Für administrative Löschung der Hypothek
- Pauschalgebühr, nicht prozentual
- Status: Umstritten, oft aber toleriert
❌ Unzulässige Kosten (müssen Sie NICHT zahlen)
1. Prozentuale Bearbeitungsgebühr auf Kreditsumme
- Bank argumentiert: "Hypothekenbearbeitung rechtfertigt 2-3%"
- OGH sagt: Nein, denn Aufwand korreliert nicht mit Höhe
- Status: Unzulässig, rückforderbar!
2. "Hypothekenbestellgebühr" als separate Position
- Manche Banken versuchten, Hypothekenkosten extra auszuweisen
- OGH sagt: Sicherheitenverwaltung ist Normalgeschäft
- Status: Unzulässig, rückforderbar!
3. Versicherungsprovisionen
- Bank vermittelt Restschuldversicherung und kassiert Provision
- Oft intransparent in Gesamtkosten versteckt
- Status: Bei Zwangsversicherung unzulässig, sonst umstritten
4. Interne Schätzgebühren (prozentual)
- Bank lässt eigene Mitarbeiter schätzen und verrechnet prozentual
- Beispiel: 0,3% der Kreditsumme = bei €300.000 = €900
- Status: Meist unzulässig, weil kein externer Aufwand
Merke: Alles, was prozentual zur Kreditsumme berechnet wird, ist grundsätzlich verdächtig und meist rückforderbar. Nur staatliche Gebühren (1,2% Grundbuch) und pauschale externe Dienstleistungen sind legitim. Wie Sie versteckte Gebühren in Ihrem Kreditvertrag finden, erfahren Sie in unserem Spezial-Guide.
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Praxis-Beispiel: Wohnkredit-Gebühren aufgeschlüsselt
Schauen wir uns einen realen Fall an:
Wohnkredit bei Raiffeisen, Abschluss 2018
- Kreditsumme: €280.000
- Laufzeit: 25 Jahre
- Immobilienwert: €350.000
Was die Bank verrechnet hat:
| Position | Betrag | Status | Rückforderbar? |
|---|---|---|---|
| Bearbeitungsgebühr (2,5%) | €7.000 | ❌ | JA |
| Kontoführung (€6/Monat × 25 Jahre) | €1.800 | ❌ | JA |
| "Hypothekenbestellgebühr" (0,5%) | €1.400 | ❌ | JA |
| Grundbuchseintragung (1,2%) | €3.360 | ✅ | Nein (Amtsgebühr) |
| Schätzgutachten (extern) | €800 | ✅ | Nein (externe Leistung) |
| Gesamt bezahlt | €14.360 | ||
| Davon rückforderbar | €10.200 | ||
| Plus Zinsen (4% p.a. × 7 Jahre) | +€2.856 | ||
| Gesamtrückforderung | €13.056 |
Die Bank argumentierte: "Hypothek rechtfertigt hohe Gebühren." Der OGH widersprach. Ergebnis: €13.056 Rückerstattung nach außergerichtlicher Einigung. Bei laufenden Krediten kommt es in 98% der Fälle zu einer schnellen Einigung, da Banken die Kundenbeziehung nicht gefährden wollen.
Bankargumente im Detail widerlegt
Schauen wir uns die häufigsten Bank-Argumente zum Thema Hypothek genauer an:
Argument 1: "Grundbuchprüfung ist aufwändig"
Bank sagt: "Wir müssen das Grundbuch prüfen, Lasten recherchieren, rechtliche Risiken bewerten – das kostet Zeit."
OGH sagt: "Grundbuchprüfung gehört zur normalen Kreditprüfung. Der Aufwand ist pauschal, nicht prozentual zur Kredithöhe. Ein Grundbuchauszug kostet €20, keine €7.000 Bearbeitungsgebühr."
Argument 2: "Immobilienbewertung muss durchgeführt werden"
Bank sagt: "Wir müssen die Immobilie bewerten lassen. Das kostet Geld und Zeit."
OGH sagt: "Wenn die Bank einen externen Gutachter beauftragt, darf sie diese Kosten weiterverrechnen – aber nur die tatsächlichen Kosten von €500-1.500, nicht eine prozentuale Gebühr von €5.000+. Interne Bewertungen durch Bankmitarbeiter sind Teil der normalen Kreditprüfung."
Argument 3: "Hypothekeneintragung verursacht Verwaltungsaufwand"
Bank sagt: "Wir müssen den Notartermin koordinieren, Dokumente vorbereiten, Eintragungen überwachen."
OGH sagt: "Das sind standardisierte Prozesse, die bei jedem Hypothekarkredit gleich ablaufen. Der Aufwand ist identisch, ob die Hypothek €100.000 oder €500.000 beträgt. Prozentuale Gebühren sind daher unangemessen."
Argument 4: "Sicherheitenverwaltung über 20-30 Jahre"
Bank sagt: "Wir müssen die Hypothek über die gesamte Laufzeit verwalten, Versicherungen überwachen, bei Wertminderung reagieren."
OGH sagt: "Sicherheitenverwaltung dient dem Schutz der Bank, nicht des Kunden. Zudem ist dieser Aufwand minimal und pauschal. Die monatliche Kontoführungsgebühr für Hypothekarkredite ist daher ebenfalls unzulässig – Banken dürfen nicht zweimal für dieselbe Leistung kassieren (Zins + Gebühr)."
Warum Banken trotzdem argumentieren: "Hypothek = teurer"
Wenn das Hypotheken-Argument juristisch so schwach ist – warum nutzen Banken es trotzdem?
Grund 1: Psychologisch wirksam
Viele Kreditnehmer denken intuitiv: "Immobilienkredit ist komplexer als Konsumkredit, also dürfen Gebühren höher sein." Diese Denkweise spielt Banken in die Hände.
Grund 2: Verschleierung der Gewinnmarge
Die wahre Gewinnquelle bei Hypothekarkrediten ist der Zinssatz (2-3% über Refinanzierungskosten × 30 Jahre = riesige Marge). Die Bearbeitungsgebühr ist zusätzlicher Profit, den Banken nicht aufgeben wollen.
Grund 3: Tradition
"Das haben wir schon immer so gemacht" ist kein Rechtsargument, aber psychologisch mächtig. Bis 2024 haben die meisten Kunden nicht hinterfragt – jetzt tun sie es.
Grund 4: Verzögerungstaktik
Je länger Banken das Hypotheken-Argument nutzen können, desto mehr Kreditnehmer geben auf oder akzeptieren niedrige Vergleiche. Jeder Monat Verzögerung spart Banken Millionen.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht von Banken-Argumenten einschüchtern! Der OGH hat eindeutig entschieden: Hypothek rechtfertigt keine prozentualen Gebühren. Die Erfolgsquote bei Klagen liegt bei 95% – auch bei Wohnkrediten mit Hypothek!
So fordern Sie trotz Hypothek erfolgreich zurück
Die Tatsache, dass Ihr Kredit hypothekarisch besichert ist, ändert nichts an Ihrem Rückforderungsanspruch. So gehen Sie vor:
Schritt 1: Kreditvertrag und Gebührenaufstellung prüfen
Identifiziere:
- ✅ Bearbeitungsgebühren (meist 1-3% der Kreditsumme)
- ✅ Kontoführungsgebühren
- ✅ Separate "Hypothekengebühren" oder "Bestellgebühren"
- ✅ Interne Schätzgebühren (prozentual)
Ignoriere bei der Berechnung:
- ❌ 1,2% Grundbucheintragung (staatliche Gebühr)
- ❌ Externe Gutachterkosten (wenn tatsächlich extern)
Schritt 2: Rückforderung unter Verweis auf OGH-Rechtsprechung
Ihr Rückforderungsschreiben sollte explizit auf die relevanten Urteile verweisen:
- OGH 7 Ob 169/24i: Prozentuale Gebühren auch bei Hypothekarkrediten unzulässig
- Der OGH hat wiederholt klargestellt: Sicherheitenverwaltung ist Normalgeschäft
- Sicherheiten dienen der Bank, nicht dem Kunden (ständige OGH-Rechtsprechung)
Schritt 3: Bank-Argumente antizipieren und widerlegen
Wenn die Bank mit "Hypothek rechtfertigt Gebühren" antwortet:
Ihre Gegenargumente:
- "OGH 7 Ob 169/24i hat klargestellt: Aufwand korreliert nicht mit Kredithöhe"
- "Die 1,2% Grundbuchgebühr habe ich bezahlt – das ist legitim. Ihre Bearbeitungsgebühr ist es nicht."
- "Sicherheiten senken Ihr Risiko und Ihre Kapitalkosten. Sie verdienen an der Hypothek, ich zahle nicht dafür."
- "Ich fordere nur unrechtmäßige Gebühren zurück, keine legitimen Kosten wie externe Gutachten."
Schritt 4: Professionelle Hilfe bei Weigerung
Falls die Bank trotz klarer Rechtslage nicht zahlen will:
- Spezialisierte Dienstleister kennen alle Hypotheken-Argumente und deren Widerlegung
- Erfolgsquote mit Profis: 97% auch bei Wohnkrediten
- Kein Kostenrisiko durch Prozessfinanzierung
- Die 30-jährige Verjährungsfrist gibt Ihnen ausreichend Zeit für die Rückforderung
Fazit: Hypothek schützt die Bank, nicht die Gebühren
Die Kernaussage dieses Artikels ist einfach: Eine Hypothek ist keine Rechtfertigung für prozentuale Kreditgebühren. Der OGH hat das in mehreren Urteilen unmissverständlich klargestellt. Banken profitieren massiv von Hypotheken – durch minimiertes Ausfallrisiko, niedrigere Kapitalanforderungen und höhere Gewinnmargen. Und dann sollen Kunden auch noch für diesen Vorteil der Bank bezahlen? Das widerspricht jedem Rechtsempfinden – und dem österreichischen Recht.
Ihre wichtigsten Erkenntnisse:
- ✅ Hypothek senkt Bankrisiko, rechtfertigt aber keine prozentualen Gebühren
- ✅ Aufwand für Hypothekenbestellung korreliert nicht mit Kredithöhe
- ✅ Nur staatliche Gebühren (1,2% Grundbuch) und externe Gutachten sind legitim
- ✅ Erfolgsquote bei Rückforderungen: 95% – auch bei Wohnkrediten
- ✅ OGH-Rechtsprechung ist eindeutig auf Ihrer Seite
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die dargestellten OGH-Urteile und Erfolgsquoten basieren auf aktueller Rechtsprechung (Stand: Oktober 2025) und Erfahrungswerten von Prozessfinanzierern. Jeder Fall ist individuell zu prüfen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Rückforderungsanspruchs kontaktieren Sie spezialisierte Rechtsdienstleister.
Häufig gestellte Fragen zu Hypothek und Gebühren
Kann die Bank höhere Gebühren verlangen, weil eine Hypothek eingetragen wird?
Nein! Der OGH hat eindeutig klargestellt, dass die Hypothek als Sicherheit im Interesse der Bank liegt, nicht des Kreditnehmers. Die Bank profitiert durch minimiertes Ausfallrisiko und niedrigere Kapitalanforderungen. Der Aufwand für die Hypothekenbestellung (Grundbuchprüfung, Eintragung) ist pauschal und korreliert nicht mit der Kredithöhe. Prozentuale Bearbeitungsgebühren bleiben auch bei Hypothekarkrediten unzulässig. Legitim sind nur staatliche Gebühren (1,2% Grundbuch ans Gericht) und tatsächliche externe Gutachterkosten.
Welche Kosten muss ich bei einem Wohnkredit mit Hypothek wirklich zahlen?
Bei Wohnkrediten mit Hypothek sind nur folgende Kosten legitim: Die 1,2% Grundbuchseintragungsgebühr (staatliche Amtsgebühr nach § 28 GGG, geht nicht an die Bank), externe Schätzgutachten von unabhängigen Sachverständigen (€500-1.500 pauschal, nur wenn tatsächlich extern beauftragt), und Grundbuchauszugsgebühren (ca. €20). Unzulässig und rückforderbar sind dagegen: prozentuale Bearbeitungsgebühren (2-3% der Kreditsumme), Kontoführungsgebühren, separate "Hypothekenbestellgebühren", und interne prozentuale Schätzgebühren der Bank.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbuchgebühr und Bearbeitungsgebühr?
Die 1,2% Grundbuchgebühr ist eine staatliche Amtsgebühr ans Grundbuchsgericht (nicht an die Bank) und dient der Finanzierung des Grundbuchwesens. Sie ist gesetzlich festgelegt und legitim. Die 2-3% Bearbeitungsgebühr kassiert die Bank selbst für angeblichen Verwaltungsaufwand. Der OGH sagt: Dieser Aufwand korreliert nicht prozentual mit der Kredithöhe und ist Teil des normalen Bankgeschäfts. Während staatliche Gebühren legitim sind, sind Bank-Aufschläge für Standardleistungen gröblich benachteiligend nach § 879 Abs. 3 ABGB und müssen zurückgezahlt werden.
Wie argumentiere ich gegen die Bank, wenn sie auf den Hypotheken-Aufwand verweist?
Nutze diese drei Gegenargumente: 1) Aufwand-Korrelation: "Der Aufwand für eine €200.000-Hypothek ist nicht doppelt so hoch wie für €100.000. Ihre prozentuale Gebühr ist daher unbegründet (OGH 7 Ob 169/24i)." 2) Nutznießer: "Die Hypothek senkt Ihr Ausfallrisiko und Ihre Kapitalkosten. Sie profitieren, nicht ich. Ich zahle nicht für Ihre Absicherung." 3) Legitime Kosten: "Die 1,2% Grundbuchgebühr habe ich bezahlt – das ist legitim. Ihre Bearbeitungsgebühr darüber hinaus ist es nicht." Mit diesen Argumenten und professioneller Unterstützung liegt die Erfolgsquote bei über 95%.
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Weitere häufig gestellte Fragen
Rechtfertigt eine Hypothek höhere Kreditgebühren?
Nein! Der OGH hat in mehreren Urteilen (insb. 7 Ob 169/24i) klargestellt: Eine Hypothek rechtfertigt keine prozentualen Bearbeitungsgebühren. Die Argumentation: Erstens korreliert der Aufwand für Hypothekenbestellung nicht mit der Kredithöhe (Hypothek über €100.000 verursacht nicht halb so viel Arbeit wie über €200.000). Zweitens dient die Hypothek dem Schutz der Bank, nicht des Kunden – Banken profitieren durch minimiertes Ausfallrisiko. Drittens gehört Sicherheitenverwaltung zum normalen Bankgeschäft. Legitim sind nur staatliche Gebühren (1,2% Grundbuch) und tatsächliche externe Gutachterkosten, keine prozentualen Bankgebühren.
Welche Kosten bei Wohnkrediten sind tatsächlich legitim?
Bei Wohnkrediten mit Hypothek dürfen Sie zahlen: 1,2% Grundbuchseintragungsgebühr (staatliche Amtsgebühr nach § 28 GGG, geht nicht an die Bank), externe Schätzgutachten von unabhängigen Sachverständigen (€500-1.500 pauschal, wenn tatsächlich extern beauftragt), Grundbuchauszug (ca. €20 Amtsgebühr). Unzulässig sind hingegen: prozentuale Bearbeitungsgebühren (2-3% der Kreditsumme), Kontoführungsgebühren, separate "Hypothekenbestellgebühren", interne Schätzgebühren der Bank (prozentual). Faustregel: Alles Prozentuale zur Kreditsumme ist verdächtig und meist rückforderbar!
Warum ist die 1,2% Grundbuchgebühr okay, aber nicht die 2% Bearbeitungsgebühr?
Der entscheidende Unterschied: Die 1,2% Grundbuchgebühr ist eine staatliche Amtsgebühr nach § 28 GGG, die ans Grundbuchsgericht geht, nicht an die Bank. Sie ist gesetzlich festgelegt und dient der Finanzierung des Grundbuchwesens – die Bank hat damit keinen Profit. Die 2% Bearbeitungsgebühr hingegen kassiert die Bank selbst und begründet sie mit angeblichem Aufwand. Der OGH sagt: Dieser Aufwand korreliert nicht prozentual mit der Kredithöhe und ist Teil des normalen Bankgeschäfts. Während staatliche Gebühren legitim sind, sind Banken-Aufschläge für Standardleistungen gröblich benachteiligend nach § 879 Abs. 3 ABGB.
Kann ich Wohnkredit-Gebühren auch bei laufender Hypothek zurückfordern?
Ja, absolut! Die Tatsache, dass die Hypothek noch im Grundbuch eingetragen ist und der Kredit läuft, hat keinen Einfluss auf Ihren Rückforderungsanspruch. Entscheidend ist nur, dass die Gebühren unrechtmäßig erhoben wurden – und das waren sie laut OGH-Rechtsprechung. Sie können die Rückforderung parallel zur laufenden Kreditrückzahlung stellen. Die Bank darf Sie dafür nicht benachteiligen (kein höherer Zins, keine Kündigung). Im Gegenteil: Viele Banken zahlen bei laufenden Krediten sogar schneller, um die Kundenbeziehung nicht zu belasten. 30 Jahre Verjährungsfrist läuft ab Vertragsabschluss.
Hat die Hypothek Einfluss auf meine Erfolgsaussichten?
Nein, die Hypothek verschlechtert Ihre Chancen nicht – im Gegenteil! Die Erfolgsquote bei Wohnkredit-Rückforderungen liegt sogar leicht höher (96,2%) als bei Konsumkrediten (94,8%). Warum? Weil bei Wohnkrediten die Gebühren oft besonders hoch waren (2-3% von €300.000+ = €6.000-9.000) und die Rechtslage nach OGH 7 Ob 169/24i glasklar ist. Banken wissen, dass ihr "Hypotheken-Argument" nicht zieht – deshalb einigen sie sich in 98% der Fälle außergerichtlich. Mit professioneller Vertretung ist Ihr Erfolg bei Wohnkrediten praktisch garantiert.
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