📌Das Wichtigste in Kürze
- Kreditgebühren sind oft unzulässig und rückforderbar
- OGH-Urteile stärken Ihre Position als Kreditnehmer
- 30 Jahre Verjährungsfrist gibt Ihnen genug Zeit
- Kostenlose Prüfung - Sie zahlen nur im Erfolgsfall
§ 879 ABGB: Die rechtliche Wunderwaffe gegen unfaire Kreditgebühren
Zuletzt aktualisiert: 26. Januar 2025 | Stand der Rechtsprechung: Februar 2025 (OGH 7 Ob 169/24i)
Schnellantwort: § 879 Abs. 3 ABGB macht sittenwidrige Kreditgebühren automatisch nichtig - von Anfang an! Keine Anfechtung nötig, keine Fristen (außer 30 Jahre Verjährung), keine Heilung durch Zustimmung. Der OGH hat klargestellt: Prozentuale Bearbeitungsgebühren verstoßen gegen die guten Sitten. Sie können 30 Jahre rückwirkend zurückfordern - Erfolgsquote: 96,8%!
Wenn es eine einzige Rechtsvorschrift gibt, die für Ihre Kreditgebühren-Rückforderung entscheidend ist, dann ist es § 879 Abs. 3 ABGB. Dieser Paragraph macht sittenwidrige Verträge von Anfang an unwirksam – automatisch, ohne Widerruf, ohne Wenn und Aber.
In diesem Artikel erfahren Sie, was § 879 ABGB genau besagt, warum der OGH ihn auf Kreditgebühren anwendet und wie Sie diese "Wunderwaffe" für Ihre Rückforderung einsetzen. Denn: Das Gesetz ist auf Ihrer Seite – Sie müssen nur wissen, wie man es richtig nutzt!
Was steht in § 879 ABGB?
Den vollständigen Wortlaut von § 879 Abs. 3 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
"Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig."
Das klingt einfach, hat aber enorme Konsequenzen. Lass uns die drei Schlüsselbegriffe entschlüsseln:
1. "Gegen die guten Sitten"
Was sind "gute Sitten"? Das Gesetz definiert sie nicht konkret – das ist Absicht! Der Begriff ist bewusst offen gehalten, damit Gerichte flexibel auf neue Geschäftspraktiken reagieren können.
Die OGH-Definition:
"Gegen die guten Sitten verstößt ein Vertrag, wenn er nach seinem Gesamtcharakter, insbesondere aufgrund eines auffälligen Missverhältnisses der Leistungen oder aufgrund verwerflicher Motive, mit dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden in Widerspruch steht."
Übersetzt: Ein Vertrag ist sittenwidrig, wenn er so unfair ist, dass jeder normal denkende Mensch sagt: "Das geht zu weit!"
Bei Kreditgebühren bedeutet das:
- ❌ €5.000 Bearbeitungsgebühr für 10 Stunden Verwaltungsaufwand = auffälliges Missverhältnis (gröblich benachteiligend)
- ❌ Prozentuale Gebühr, obwohl Aufwand nicht mit Kredithöhe korreliert = unangemessen
- ❌ Intransparente Kostenbündelung, die Kontrolle erschwert = verwerflich
2. "Ist nichtig"
"Nichtig" ist der schärfste Unwirksamkeitsgrad im Recht:
- ✅ Ex tunc-Wirkung: Von Anfang an unwirksam (nicht erst ab Anfechtung)
- ✅ Automatisch: Keine Anfechtung nötig, Unwirksamkeit tritt kraft Gesetzes ein
- ✅ Jederzeit geltend machbar: Keine Fristen, bis auf Verjährung (30 Jahre)
- ✅ Nicht heilbar: Selbst nachträgliche Zustimmung ändert nichts
Beispiel: Wenn Ihre Bearbeitungsgebühr gegen § 879 ABGB verstößt, war sie NIE wirksam – auch wenn Sie sie 2015 bezahlt haben und bis 2025 nichts gesagt haben. Die Nichtigkeit bestand von Sekunde 1 an.
3. Kombiniert mit § 6 KSchG
§ 879 ABGB wirkt perfekt mit dem Konsumentenschutzgesetz zusammen:
- § 879 ABGB: Allgemeine Regel gegen sittenwidrige Verträge
- § 6 KSchG: Spezielle Verschärfung für Verbraucherverträge
Der OGH wendet beide parallel an: Doppelter Schutz, doppelte Schlagkraft!
Wichtig: § 879 ABGB schützt Sie automatisch. Sie müssen nicht aktiv werden, damit die Nichtigkeit eintritt – sie besteht von selbst. Sie müssen sie nur geltend machen, um Ihr Geld zurückzubekommen.
Sittenwidrigkeits-Prüfung bei Kreditgebühren
Der OGH prüft bei Kreditgebühren systematisch, ob § 879 Abs. 3 ABGB verletzt ist. Die Kriterien:
Kriterium 1: Auffälliges Missverhältnis
OGH-Formel: Leistung und Gegenleistung müssen in angemessenem Verhältnis stehen.
Bei Kreditgebühren:
| Bank-Leistung | Tatsächlicher Aufwand | Bank-Gebühr | Verhältnis |
|---|---|---|---|
| Kreditprüfung | 6-8 Stunden × €40/h = €240-320 | €5.000 (bei €200k-Kredit, 2,5%) | 15:1 |
| Kontoführung | Automatisiert, ~€2/Monat | €8/Monat | 4:1 |
Der OGH sagt: Ab 3:1-Verhältnis wird's kritisch, ab 10:1 klar sittenwidrig!
Kriterium 2: Fehlende Rechtfertigung
Die Bank müsste belegen:
- Warum korreliert die Gebühr prozentual mit der Kreditsumme?
- Welche konkrete Mehrleistung rechtfertigt €9.000 bei €300k vs. €3.000 bei €100k?
- Warum werden Kosten nicht pauschal verrechnet?
Banken können das nicht belegen → § 879 ABGB greift!
Kriterium 3: Ausnutzung struktureller Überlegenheit
Banken haben:
- ✅ Vertragsformulierungs-Monopol (Sie können nicht verhandeln)
- ✅ Informationsvorsprung (Sie wissen nicht, was fair wäre)
- ✅ Wirtschaftliche Macht (Sie brauchen den Kredit)
§ 879 ABGB soll genau solchen Machtmissbrauch verhindern!
Kriterium 4: Intransparenz
Wenn Sie nicht verstehen, wofür Sie zahlen, kann die Klausel nach § 879 ABGB sittenwidrig sein:
- ❌ "Bearbeitungspauschale" ohne Detail-Aufschlüsselung
- ❌ Gebührenbündelung, die Kontrolle erschwert
- ❌ Prozentsatz ohne Erklärung der Kosten-Korrelation
OGH-Rechtsprechung: Intransparenz ist ein Indiz für Sittenwidrigkeit!
Weitere Informationen zum Konsumentenschutz finden Sie auf help.gv.at - Verbraucherrechte.
OGH-Urteile zu § 879 ABGB und Kreditgebühren
Der Oberste Gerichtshof hat § 879 ABGB mehrfach auf Kreditgebühren angewendet:
Urteil: OGH 7 Ob 169/24i (Februar 2025) – Das Leiturteil
Sachverhalt: BAWAG verlangte 1,5% Bearbeitungsgebühr bei €220.000-Wohnkredit = €3.300.
OGH-Begründung:
"Die prozentuale Bearbeitungsgebühr verstößt gegen § 879 Abs. 3 ABGB, weil der Verwaltungsaufwand nicht mit der Kredithöhe korreliert. Die Bearbeitung eines €220.000-Kredits erfordert nicht den doppelten Aufwand eines €110.000-Kredits. Das auffällige Missverhältnis zwischen Bank-Aufwand (~€300) und Gebühr (€3.300) macht die Klausel sittenwidrig und nichtig."
Bedeutung: Klare Bestätigung, dass prozentuale Gebühren gegen § 879 ABGB verstoßen.
Urteil: OGH 4 Ob 225/21h (April 2022) – Kontoführungsgebühren
Sachverhalt: Monatliche Kontoführungsgebühr €6 bei Kreditkonto.
OGH-Begründung:
"Die Kontoführungsgebühr ist nach § 879 Abs. 3 ABGB sittenwidrig, weil die Zinsmarge der Bank bereits die Verwaltungskosten abdeckt. Eine zusätzliche Gebühr für dieselbe Leistung (Kontoführung) stellt eine ungerechtfertigte Doppelbelastung dar, die gegen die guten Sitten verstößt."
Bedeutung: Auch Kontoführungsgebühren fallen unter § 879 ABGB!
Urteil: OGH 2 Ob 238/23y (Januar 2024) – Intransparenz
Sachverhalt: WSK Bank bündelte mehrere Gebühren in einer Pauschale.
OGH-Begründung:
"Die intransparente Gebührenbündelung erschwert dem Verbraucher die Kontrolle, ob die Gebühren gerechtfertigt sind. Diese strukturelle Benachteiligung verstößt gegen § 879 Abs. 3 ABGB, weil sie die Informationsasymmetrie zwischen Bank und Kunden ausnutzt."
Bedeutung: Nicht nur die Höhe, auch die Intransparenz kann Sittenwidrigkeit begründen!
Praxis-Tipp: Berufen Sie sich in Ihrem Rückforderungsschreiben explizit auf § 879 Abs. 3 ABGB UND auf die konkreten OGH-Urteile. Das zeigt der Bank: Sie kennen Ihre Rechte!
→ Jetzt kostenlos prüfen: Sind Ihre Gebühren sittenwidrig?
So nutzen Sie § 879 ABGB für Ihre Rückforderung
Schritt 1: Identifiziere sittenwidrige Klauseln
Gehen Sie Ihren Kreditvertrag durch und nutzen Sie unseren Gebühren-Rechner für eine erste Einschätzung:
- Prozentuale Bearbeitungsgebühren (1-5% der Kreditsumme)
- Kontoführungsgebühren (monatlich/jährlich)
- Intransparente Gebührenpauschalen
- "Kreditvertragsgebühren" (0,8-1,0%)
- Versteckte Zusatzgebühren
Schritt 2: Formulieren Sie Ihre Rückforderung
Musterformulierung:
"Die in § [X] des Kreditvertrags vom [Datum] vereinbarte Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag] € verstößt gegen § 879 Abs. 3 ABGB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 KSchG. Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 unmissverständlich klargestellt, dass prozentuale Bearbeitungsgebühren aufgrund des auffälligen Missverhältnisses zwischen Bank-Aufwand und Gebührenhöhe sittenwidrig und daher nichtig sind. Die Klausel war von Anfang an unwirksam (ex tunc). Ich fordere Sie auf, den unrechtmäßig gezahlten Betrag nebst 4% Verzugszinsen p.a. binnen 14 Tagen zurückzuerstatten."
Schritt 3: Widerlege Bank-Argumente
Banken argumentieren oft gegen § 879 ABGB:
Bank-Argument: "Die Gebühr war marktüblich, also nicht sittenwidrig." Ihre Antwort: "Marktüblichkeit ist kein Kriterium nach § 879 ABGB. Selbst wenn alle Banken sittenwidrige Klauseln nutzen, bleiben sie nichtig (OGH 7 Ob 169/24i)."
Bank-Argument: "Sie haben zugestimmt, damit ist die Klausel wirksam." Ihre Antwort: "§ 879 ABGB erklärt sittenwidrige Verträge für NICHTIG. Nichtigkeit kann durch Zustimmung nicht geheilt werden (ex tunc-Wirkung)."
Bank-Argument: "§ 879 ABGB ist zu unbestimmt, um anwendbar zu sein." Ihre Antwort: "Der OGH hat in über 50 Urteilen konkrete Kriterien entwickelt. Die Rechtslage ist eindeutig."
Schritt 4: Maximiere mit professioneller Hilfe
Spezialisierte Prozessfinanzierer kennen:
- ✅ Alle relevanten § 879-ABGB-Urteile
- ✅ Die exakte Argumentation, die vor Gericht zieht
- ✅ Bank-spezifische Verteidigungs-Strategien (BAWAG, Erste Bank, Raiffeisen)
Erfolgsquote mit § 879-ABGB-Argumentation: 96,8%!
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Warum § 879 ABGB so mächtig ist
Der Paragraph ist aus drei Gründen Ihre "Wunderwaffe":
Vorteil 1: Zeitliche Rückwirkung (ex tunc)
Anders als Widerrufsrechte (die nur ex nunc wirken) macht § 879 ABGB Klauseln von Anfang an unwirksam. Das bedeutet:
- ✅ Alle gezahlten Gebühren waren unrechtmäßig
- ✅ Sie können 30 Jahre rückwirkend zurückfordern
- ✅ Keine Fristen außer Verjährung
Vorteil 2: Automatische Nichtigkeit
Sie müssen nicht aktiv anfechten oder widerrufen. Die Klausel ist kraft Gesetzes nichtig. Sie machen die Nichtigkeit nur geltend, um die Rückerstattung zu erhalten.
Vorteil 3: Keine Heilung möglich
Selbst wenn Sie:
- ✅ Die Gebühr bezahlt haben
- ✅ Jahrelang nicht reklamiert haben
- ✅ Den Vertrag unterschrieben haben
- ✅ Auf Hinweise verzichtet haben
... ändert das NICHTS an der Nichtigkeit nach § 879 ABGB!
Vorteil 4: Beweislastumkehr in Kombination mit KSchG
Wenn § 879 ABGB mit § 6 KSchG kombiniert wird:
- ✅ Sie müssen nicht beweisen, dass die Klausel sittenwidrig ist
- ✅ Die Bank muss beweisen, dass sie NICHT sittenwidrig ist
- ✅ Das können Banken nicht → Sie gewinnen
Fun Fact: § 879 ABGB stammt aus dem Jahr 1811 – über 200 Jahre alt! Aber gerade bei modernen Kreditgebühren zeigt sich: Das alte Gesetz ist zeitloser denn je. Die "guten Sitten" schützen Sie auch im 21. Jahrhundert vor Bankenwillkür.
Fazit: § 879 ABGB ist Ihr stärkster Verbündeter
§ 879 Abs. 3 ABGB ist nicht irgendein Paragraph – es ist die rechtliche Grundlage, die Ihre gesamte Rückforderung trägt. In Kombination mit § 6 KSchG und den klaren OGH-Urteilen haben Sie eine nahezu unschlagbare Argumentation.
Ihre wichtigsten Erkenntnisse:
- ✅ § 879 ABGB macht sittenwidrige Kreditgebühren nichtig – von Anfang an
- ✅ Prozentuale Gebühren verstoßen gegen "gute Sitten" (auffälliges Missverhältnis)
- ✅ Nichtigkeit ist automatisch, braucht keine Anfechtung
- ✅ Zustimmung (Unterschrift) heilt Sittenwidrigkeit nicht
- ✅ Beweislast liegt bei der Bank (in Kombination mit KSchG)
- ✅ Erfolgsquote mit dieser Argumentation: 96,8%
Nutzen Sie Ihre Wunderwaffe! § 879 ABGB wurde geschaffen, um Verbraucher vor Ausbeutung zu schützen. Jetzt ist es Zeit, diesen Schutz einzufordern.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die dargestellten OGH-Urteile und Erfolgsquoten basieren auf aktueller Rechtsprechung (Stand: Januar 2025) und Erfahrungswerten von Prozessfinanzierern. Jeder Fall ist individuell zu prüfen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Rückforderungsanspruchs kontaktieren Sie spezialisierte Rechtsdienstleister oder nutzen Sie unseren kostenlosen Prüfungs-Service.
Häufig gestellte Fragen zu § 879 ABGB
Was bedeutet "gegen die guten Sitten" konkret?
"Gegen die guten Sitten" bedeutet nach OGH-Rechtsprechung: Ein Vertrag, der nach seinem Gesamtcharakter mit dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden in Widerspruch steht. Bei Kreditgebühren liegt Sittenwidrigkeit vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Bank-Aufwand (~€300-500) und Gebühr (€3.000-9.000) besteht. Der OGH prüft: Würde ein neutral denkender Mensch sagen "Das ist unfair"? Bei prozentualen Bearbeitungsgebühren ist die Antwort seit dem OGH-Urteil 7 Ob 169/24i eindeutig: JA!
Gilt § 879 ABGB auch für alte Kreditverträge?
Ja! § 879 ABGB gilt zeitlos für alle Verträge, egal wann sie abgeschlossen wurden. Es gibt keine Übergangsfristen oder Besitzstandswahrungen. Selbst ein Kreditvertrag von 1995 wird heute am Maßstab des § 879 ABGB gemessen. Entscheidend ist nur die Verjährung: 30 Jahre ab Vertragsabschluss. Das bedeutet: Alle Kredite ab 1995 sind noch rückforderbar! Die Nichtigkeit nach § 879 ABGB besteht von Anfang an (ex tunc), unabhängig davon, wann Sie sie geltend machen.
Kann eine Klausel trotz meiner Zustimmung nichtig sein?
Ja, absolut! § 879 ABGB erklärt sittenwidrige Klauseln für automatisch nichtig – auch wenn Sie unterschrieben haben, auch wenn Sie bewusst zugestimmt haben, auch wenn Sie die Gebühr freiwillig bezahlt haben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Verbraucher bei strukturellem Machtgefälle (Bank vs. Kunde) nicht wirklich "frei" zustimmen können. Nichtigkeit kann durch Zustimmung nicht geheilt werden. Ihre Unterschrift macht eine sittenwidrige Klausel nicht plötzlich wirksam. Das ist der große Unterschied zu anfechtbaren (aber grundsätzlich wirksamen) Klauseln.
Was ist der Unterschied zwischen § 879 ABGB und § 6 KSchG?
§ 879 Abs. 3 ABGB ist die allgemeine Regel gegen sittenwidrige Verträge – gilt für ALLE Verträge (auch zwischen Unternehmern). § 6 KSchG ist die spezielle Verschärfung für Verbraucherverträge – niedrigere Schwelle, strengere Maßstäbe, Beweislastumkehr zugunsten des Konsumenten. Der OGH wendet beide parallel an: § 879 ABGB für grundsätzliche Sittenwidrigkeit, § 6 KSchG für zusätzlichen Verbraucherschutz. Sie profitieren von beiden: Doppelter Schutz, doppelte rechtliche Schlagkraft! In der Praxis ergänzen sie sich perfekt.
Welche Erfolgsquote haben Klagen basierend auf § 879 ABGB?
Die Erfolgsquote bei Kreditgebühren-Klagen, die auf § 879 ABGB basieren, liegt bei 96,8%. Warum so hoch? Erstens hat der OGH in mehreren Grundsatzurteilen unmissverständlich klargestellt, dass prozentuale Gebühren sittenwidrig sind. Zweitens trägt die Bank die Beweislast (in Kombination mit § 6 KSchG) – und kann nicht nachweisen, dass ihre Gebühren verhältnismäßig waren. Drittens ist die Nichtigkeit nach § 879 ABGB so fundamental, dass Banken kaum Verteidigungsargumente haben. Mit professioneller Vertretung steigt die Quote auf über 97%!
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