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Rechtliches
Gröbliche Benachteiligung
Rechtsbegriff für unfaire Vertragsklauseln nach § 879 Abs 3 ABGB.
Was bedeutet Gröbliche Benachteiligung?
Gröbliche Benachteiligung ist der zentrale Rechtsbegriff aus § 879 Abs 3 ABGB für die Bewertung von AGB-Klauseln. Eine Klausel ist gröblich benachteiligend, wenn sie ein auffallendes Missverhältnis der Rechte und Pflichten zu Lasten des Verbrauchers schafft. Prozentuale Bearbeitungsgebühren wurden vom OGH als gröblich benachteiligend eingestuft.
Praktische Beispiele
- 13% Bearbeitungsgebühr ohne konkrete Gegenleistung
- 2Einseitige Kostenüberwälzung auf Kreditnehmer
Rechtliche Grundlagen
- § 879 Abs 3 ABGBGröblich benachteiligende Vertragsbestimmungen
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