📌Das Wichtigste in Kürze
- Kreditgebühren sind oft unzulässig und rückforderbar
- OGH-Urteile stärken Ihre Position als Kreditnehmer
- 30 Jahre Verjährungsfrist gibt Ihnen genug Zeit
- Kostenlose Prüfung - Sie zahlen nur im Erfolgsfall
Das fairste Geschäftsmodell der Rechtsbranche
Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Anwalt und er sagt: "Ich berechne Ihnen €3.000 Vorauszahlung. Wenn wir gewinnen, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Wenn wir verlieren, sind die €3.000 weg." Sie würden wahrscheinlich zweimal überlegen, oder?
Jetzt stellen Sie sich vor, er sagt: "Sie zahlen gar nichts im Voraus. Ich arbeite für Sie. Wenn wir gewinnen, bekomme ich 35% der Rückerstattung. Wenn wir verlieren, bekommen Sie keine Rechnung." Welches Modell würden Sie wählen?
Genau so funktioniert die Erfolgsprovision bei Kreditgebühren-Rückforderung. Sie zahlen nur, wenn Sie Geld bekommen. Und Sie zahlen nur einen Prozentsatz dessen, was Sie zurückbekommen. Null Risiko, null Vorauszahlung, null Überraschungen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum dieses Modell nicht nur fair ist – sondern für Sie als Verbraucher das beste Geschäft überhaupt.
Was ist eine Erfolgsprovision?
Eine Erfolgsprovision (auch "Erfolgsbeteiligung" oder "quota litis") ist ein Vergütungsmodell, bei dem der Dienstleister nur dann Geld erhält, wenn er für Sie Erfolg erzielt. Im Fall der Kreditgebühren-Rückforderung bedeutet das konkret:
Sie bekommen €5.000 zurück? → Der Dienstleister erhält 30-40% davon (z.B. €1.750 bei 35%) → Ihnen bleiben €3.250 netto
Sie bekommen nichts zurück? → Der Dienstleister erhält auch nichts → Ihnen entstehen null Kosten
Das ist das komplette Gegenteil zum klassischen Anwaltsmodell mit Stundensatz oder Pauschalhonorar. Dort zahlen Sie unabhängig vom Ergebnis – und tragen das volle Risiko selbst.
Bei der Erfolgsprovision trägt der Dienstleister das Risiko. Er investiert Zeit, Personal, Know-how, Prozessfinanzierung – alles auf eigenes Risiko. Nur wenn er für Sie Geld holt, verdient er selbst etwas. Das schafft eine perfekte Interessenalignierung: Der Dienstleister will genau dasselbe wie Sie – maximale Rückerstattung in minimaler Zeit.
Warum 30-40% Provision üblich (und fair) sind
Die erste Reaktion vieler ist: "30-40%? Das ist viel!" Aber schauen wir uns an, was der Dienstleister dafür leistet – und welche Kosten er trägt:
Leistungen, die in der Provision enthalten sind:
- Kostenlose Erstprüfung (Wert: €150-300)
- Vertragsanalyse durch Juristen (Wert: €200-400)
- Forderungsberechnung inkl. Zinsen (Wert: €150)
- Rechtssicheres Rückforderungsschreiben (Wert: €300-500)
- Unterlagenbeschaffung bei der Bank (Wert: €200)
- Verhandlungsführung mit der Bank (Wert: €400-800)
- Notfalls Klage vor Gericht (Wert: €1.500-5.000)
- Prozessfinanzierung (Wert: €2.000-6.000 Risiko)
- Gerichtskosten im Voraus (Wert: €500-3.000 bei Klage)
- Ihr persönlicher Ansprechpartner (Wert: €150-300)
Gesamtwert der Leistungen: €5.550-€16.600
Bei einer Rückerstattung von €5.000 und 35% Provision erhält der Dienstleister €1.750. Von diesen €1.750 muss er bezahlen:
- Gehälter der Mitarbeiter (Juristen, Sachbearbeiter, Kundenservice)
- Softwarekosten (Datenbanken, Verwaltungssysteme)
- Marketingkosten (damit Sie von dem Service erfahren)
- Prozesskosten bei den 6% Fällen, die verloren werden (Quersubventionierung)
- Bürokosten, Versicherungen, Steuern
Unterm Strich bleiben dem Dienstleister etwa 8-12% Gewinn. Das ist eine faire Marge für ein Unternehmen, das Arbeitsplätze schafft und ein wertvolles Service bietet.
Der Vergleich: Erfolgsprovision vs. klassischer Anwalt
Schauen wir uns konkret an, wie die beiden Modelle funktionieren:
Szenario: Sie wollen €5.000 Kreditgebühren zurückfordern
Klassischer Anwalt (Stundensatz oder Pauschalhonorar):
- Erstberatung: €200-400
- Vertragsanalyse: €300-600
- Rückforderungsschreiben: €400-800
- Verhandlungen: €500-1.200
- Falls Klage nötig: €2.000-4.000 Anwaltskosten + €800-2.000 Gerichtskosten
- Gesamtkosten bei Klage: €4.200-€9.000
- Kostenrisiko bei Verlust: Sie zahlen alles selbst!
Wenn Sie gewinnen: Sie bekommen €5.000 zurück, haben aber €4.200-€9.000 Kosten. Im schlimmsten Fall machen Sie Minus.
Wenn Sie verlieren: Sie bekommen nichts zurück, zahlen aber trotzdem €4.200-€9.000. Totalverlust.
Erfolgsprovisions-Modell:
- Alle Leistungen inklusive, null Vorauszahlung
- Bei Erfolg: Sie bekommen €5.000, zahlen 35% = €1.750, bleiben Ihnen €3.250 netto
- Bei Misserfolg: Sie bekommen nichts, zahlen aber auch nichts. €0 Verlust.
Der Unterschied ist dramatisch. Beim klassischen Anwalt tragen Sie das volle Kostenrisiko – und können im Extremfall sogar Verlust machen, selbst wenn Sie gewinnen. Beim Erfolgsprovisions-Modell gewinnen Sie entweder €3.250 oder €0 – aber niemals Minus.
Warum das No-Risk-Modell für Sie optimal ist
Die Erfolgsprovision eliminiert drei große Hürden, die viele Österreicher von der Rückforderung abhalten:
Hürde 1: Fehlendes Startkapital Nicht jeder hat €3.000-5.000 auf der hohen Kante, um einen Anwalt vorzufinanzieren. Mit Erfolgsprovision brauchen Sie null Eigenkapital. Jeder kann mitmachen – unabhängig vom Kontostand.
Hürde 2: Angst vor Verlust Was, wenn die Bank gewinnt? Was, wenn ein Detail im Vertrag doch anders ist? Was, wenn der Anwalt einen Fehler macht? All diese Ängste sind berechtigt – und sie verschwinden mit der Erfolgsprovision. Sie können nicht verlieren.
Hürde 3: Komplexität und Zeitaufwand Mit einem klassischen Anwalt müssen Sie Termine vereinbaren, Unterlagen zusammensuchen, Entscheidungen treffen, Rechnungen bezahlen. Mit dem Erfolgsprovisions-Modell unterschreiben Sie eine Vollmacht – und danach läuft alles automatisch. Null Aufwand für Sie.
Diese drei Vorteile machen den Unterschied zwischen "Ich sollte das mal machen" und "Ich mache das jetzt". Und genau das ist der Zweck: Verbrauchern ihre Rechte zugänglich machen, ohne Hürden, ohne Risiken.
Die Transparenz-Frage: Versteckte Kosten?
Eine berechtigte Frage: Gibt es versteckte Kosten bei der Erfolgsprovision? Die klare Antwort bei seriösen Anbietern: Nein.
Was in der Erfolgsprovision enthalten ist:
- Alle oben genannten Leistungen
- Alle Prozesskosten (falls Klage nötig)
- Alle Gerichtskosten (falls Klage nötig)
- Alle Anwaltskosten (falls Klage nötig)
- Alle Kommunikationskosten (Briefe, E-Mails, Telefonate)
Was NICHT in der Provision enthalten ist:
- Eigentlich nichts. Bei seriösen Anbietern ist alles drin.
Worauf Sie achten sollten (Warnsignale unseriöser Anbieter):
- Vorauszahlungen werden verlangt ("€200 Bearbeitungsgebühr im Voraus")
- Zusatzkosten bei Klage ("Falls wir klagen, zahlen Sie €500 extra")
- Monatliche Gebühren während der Bearbeitung
- Versteckte Klauseln im Kleingedruckten
Seriöse Anbieter arbeiten zu 100% auf Erfolgsbasis. Sie zahlen nur die vereinbarte Provision – nicht mehr, nicht weniger. Lesen Sie den Vertrag genau durch, bevor Sie unterschreiben. Bei uns finden Sie klare, verständliche Verträge ohne versteckte Klauseln.
Wann die Provision fällig wird (und wann nicht)
Ein wichtiger Punkt: Die Erfolgsprovision wird erst dann fällig, wenn das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto ist. Nicht vorher.
Zeitablauf:
- Vollmacht unterschrieben → 0€ Kosten
- Rückforderung läuft → 0€ Kosten
- Bank verhandelt → 0€ Kosten
- Bank sagt zu, überweist → 0€ Kosten
- Geld ist auf Ihrem Konto → Jetzt wird Provision fällig
Sie zahlen die Provision also aus dem Geld, das Sie gerade zurückbekommen haben. Nicht aus Ihrer Tasche, sondern aus der Rückerstattung. Das bedeutet: Sie gehen nie in Vorleistung, Sie riskieren nie eigenes Geld.
Was passiert bei Teilzahlungen? Manche Banken zahlen in Raten (z.B. "€2.000 sofort, €3.000 in 3 Monaten"). Seriöse Anbieter berechnen die Provision anteilig bei jeder Zahlung. Bei der ersten Zahlung von €2.000 zahlen Sie 35% davon (€700), bei der zweiten Zahlung von €3.000 nochmal 35% (€1.050). Fair und transparent.
Was passiert bei Misserfolg? Wenn die Bank nicht zahlt und auch ein Gerichtsverfahren erfolglos bleibt (extrem selten, aber möglich), zahlen Sie nichts. Der Dienstleister trägt den Verlust – alle investierten Kosten, alle Prozesskosten, alle Zeit. Sie gehen leer aus, aber Sie verlieren auch nichts.
Die Psychologie dahinter: Warum Erfolgsprovision funktioniert
Es gibt einen psychologischen Grund, warum das Erfolgsprovisions-Modell so erfolgreich ist: Es eliminiert den "Schmerz des Zahlens" (pain of paying).
Klassischer Anwalt: Sie zahlen €3.000 bevor Sie wissen, ob es sich lohnt. Dieser Schmerz hält viele davon ab, überhaupt anzufangen. Selbst wenn Sie am Ende €5.000 zurückbekommen – der initiale Schmerz, €3.000 auszugeben, ist so groß, dass viele es nicht wagen.
Erfolgsprovision: Sie zahlen €1.750 nachdem Sie bereits €5.000 auf dem Konto haben. Der Schmerz ist minimal, weil Sie gleichzeitig einen Gewinn von €3.250 sehen. Das Gefühl ist nicht "Ich habe €1.750 verloren", sondern "Ich habe €3.250 gewonnen".
Diese Psychologie ist der Grund, warum mit Erfolgsprovisions-Modellen 10x mehr Menschen ihre Rechte durchsetzen als mit klassischen Anwälten. Die Hürde ist weg – und das ist gut für Verbraucher.
Ist 30-40% Provision gesetzlich erlaubt?
Eine häufige Frage: Ist so eine hohe Erfolgsprovision überhaupt legal? Die klare Antwort: Ja, absolut.
In Österreich sind Erfolgshonorare im Rechtsbereich seit 2008 ausdrücklich erlaubt (§ 16 RAO - Rechtsanwaltsordnung). Voraussetzung ist, dass der Kunde ausdrücklich zustimmt und der Prozentsatz angemessen ist.
30-40% gelten bei Kreditgebühren-Rückforderungen als angemessen, weil:
- Das Kostenrisiko vollständig beim Dienstleister liegt
- Die Erfolgsquote bei etwa 94% liegt (d.h. 6% sind Totalverluste)
- Der Aufwand bei komplexen Fällen erheblich ist
- Die Prozessfinanzierung eingeschlossen ist
Verglichen mit anderen Rechtsbereichen sind 30-40% sogar moderat. Bei Schadensersatzklagen (z.B. Unfälle) sind 40-50% Standard. Bei internationalen Rechtsstreiten sogar 50-60%.
Vergleich mit anderen Branchen
Um die Erfolgsprovision einzuordnen, schauen wir uns andere Branchen an:
Immobilienmakler:
- Provision: 3-5% des Kaufpreises
- Aber: Sie zahlen auch bei Selbstnutzung (kein "Gewinn" für Sie)
- Risiko: Sie tragen alle Kosten des Hauskaufs selbst
Finanzberater/Vermögensverwalter:
- Provision: 1-2% jährlich auf verwaltetes Vermögen
- Aber: Sie zahlen auch bei Verlust (keine Erfolgsbeteiligung)
- Risiko: Ihr Kapital kann schrumpfen, Provision wird trotzdem fällig
Inkasso/Forderungseinzug:
- Provision: 15-25% der eingezogenen Forderung
- Ähnlich wie Kreditgebühren-Rückforderung (Erfolgsbasis)
- Aber: Deutlich niedrigere Erfolgsquote (oft unter 50%)
Im Vergleich zu diesen Branchen ist die Erfolgsprovision bei Kreditgebühren fair – und das Risiko-Rendite-Verhältnis für Sie als Kunde optimal.
Ihr nächster Schritt: Kostenlose Erstprüfung
Sie möchten wissen, wie viel Erfolgsprovision konkret auf Sie zukäme? Unser Gebührenchecker zeigt Ihnen in 3 Minuten:
- Wie viel Geld Sie zurückbekommen
- Wie hoch die Erfolgsprovision ist
- Wie viel Ihnen netto bleibt
Beispiel: Bei €5.000 Rückerstattung und 35% Provision bleiben Ihnen netto €3.250. Ohne Risiko, ohne Vorauszahlung, ohne Stress.
Das OGH-Urteil 2025 hat Ihnen ein wertvolles Recht geschenkt. Die Erfolgsprovision macht es Ihnen leicht, dieses Recht durchzusetzen – ohne Hürden, ohne Risiken. Nutzen Sie diese Chance!
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