📌Das Wichtigste in Kürze
- Kreditgebühren sind oft unzulässig und rückforderbar
- OGH-Urteile stärken Ihre Position als Kreditnehmer
- 30 Jahre Verjährungsfrist gibt Ihnen genug Zeit
- Kostenlose Prüfung - Sie zahlen nur im Erfolgsfall
Der Weg zu Ihrem Geld – ganz ohne Stress
Sie haben jahrelang unrechtmäßige Kreditgebühren bezahlt? Das OGH-Urteil 2025 gibt Ihnen das Recht, dieses Geld zurückzufordern. Aber seien wir ehrlich: Wer hat schon Zeit und Nerven, sich mit Banken herumzustreiten? Genau hier kommt die Vollmacht ins Spiel. Mit einer einfachen Unterschrift überlassen Sie die gesamte Arbeit Profis – und Sie können entspannt auf Ihr Geld warten.
Viele Österreicher zögern bei dem Wort "Vollmacht". Was passiert da eigentlich? Wer hat Zugriff auf meine Daten? Und stimmt es wirklich, dass ich nichts mehr tun muss? In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Prozess mit einer Vollmacht abläuft, welche Rechte Sie behalten und warum diese Methode die stressfreie Alternative zum Alleingang ist.
Was bedeutet "Vollmacht" bei der Kreditgebühren-Rückforderung?
Eine Vollmacht ist eine rechtliche Erlaubnis, mit der Sie einen Dienstleister bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Im Fall der Kreditgebühren-Rückforderung bedeutet das konkret: Spezialisierte Juristen und Finanzexperten kommunizieren mit Ihrer Bank, fordern Unterlagen an, prüfen Verträge, erstellen Rückforderungsschreiben und setzen Ihre Ansprüche durch – alles unter Ihrem Namen, aber ohne dass Sie persönlich aktiv werden müssen.
Die Vollmacht ist zeitlich und inhaltlich begrenzt: Sie gilt ausschließlich für die Rückforderung Ihrer Kreditgebühren. Ihr Dienstleister hat keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto, kann keine anderen Rechtsgeschäfte tätigen und darf nur im Rahmen des vereinbarten Mandats handeln. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen, wenn Sie das möchten.
Diese Form der Prozessfinanzierung hat sich in Österreich etabliert, weil sie Verbrauchern das finanzielle und zeitliche Risiko abnimmt. Sie zahlen nur bei Erfolg – und genau das macht den Unterschied zu einem klassischen Anwalt, den Sie vorab bezahlen müssten, egal ob er gewinnt oder nicht.
Phase 1: Kostenlose Erstprüfung – bevor Sie sich entscheiden
Bevor Sie irgendeine Vollmacht unterschreiben, sollten Sie wissen, ob sich die Sache überhaupt lohnt. Deshalb steht am Anfang immer eine kostenlose Erstprüfung. Sie geben online ein paar Grunddaten ein: Kreditart, Bank, ungefähre Kreditsumme und Abschlussjahr. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung, wie viel Geld Sie zurückfordern könnten.
Unser Gebührenchecker analysiert Ihre Angaben auf Basis tausender erfolgreicher Fälle. Die Berechnung zeigt Ihnen nicht nur die geschätzte Rückerstattungssumme, sondern auch die Erfolgswahrscheinlichkeit bei Ihrer spezifischen Bank. Bei BAWAG liegt die Quote beispielsweise bei 97%, bei kleineren Regionalbanken manchmal niedriger – das hängt von deren Kooperationsbereitschaft ab.
Wichtig: Diese Erstprüfung ist völlig unverbindlich und kostenlos. Sie verpflichten sich zu nichts. Wenn die Summe realistisch erscheint und der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis steht, können Sie den nächsten Schritt gehen. Wenn nicht, war's das – ohne einen Cent gezahlt zu haben.
Phase 2: Vollmacht unterschreiben – digital in 2 Minuten
Haben Sie sich für die professionelle Rückforderung entschieden, kommt jetzt die Vollmacht ins Spiel. Sie erhalten ein vorformuliertes Dokument per E-Mail, das Sie entweder digital signieren (mit ID Austria, Handy-Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) oder ausdrucken, unterschreiben und zurückschicken.
Die digitale Variante dauert buchstäblich 2 Minuten: Sie öffnen den Link, verifizieren Ihre Identität über Ihr Smartphone und fertig. Die altmodische Papierversion funktioniert natürlich auch, dauert aber ein paar Tage länger wegen des Postwegs.
In der Vollmacht steht schwarz auf weiß, was der Dienstleister tun darf und was nicht. Typischerweise umfasst das: Einholung von Unterlagen bei der Bank, rechtliche Prüfung der Verträge, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche, Verhandlungen mit der Bank und Entgegennahme der Rückerstattung. Was die Vollmacht nicht umfasst: Zugriff auf Ihr Bankkonto, Abschluss neuer Verträge oder Änderungen an bestehenden Krediten.
Die Bearbeitungsgebühr, die Sie damals gezahlt haben, war unrechtmäßig – die Vollmacht, mit der Sie sie zurückfordern, ist Ihr rechtliches Werkzeug ohne Haken.
Phase 3: Unterlagen bereitstellen – oder wir holen sie
Nach der Vollmacht geht's ans Eingemachte: die Dokumentation. Ideal wäre, wenn Sie Ihren Kreditvertrag, Tilgungspläne und Kontoauszüge parat haben. Sie können sie einfach in Ihrem persönlichen Online-Kundenbereich hochladen. Das System akzeptiert PDFs, Fotos und Scans – Hauptsache, die Zahlen sind lesbar.
Aber was, wenn Sie die Unterlagen nicht mehr finden? Kein Problem! Österreichische Banken sind gesetzlich verpflichtet, Kreditverträge auf Anfrage kostenlos herauszugeben (Art. 15 DSGVO - Auskunftsrecht). Mit Ihrer Vollmacht fordert das Juristenteam diese Dokumente direkt bei der Bank an. Das dauert zwar ein paar Wochen länger, ist aber absolut machbar.
Interessant ist: Selbst wenn einzelne Unterlagen fehlen, lässt sich die Forderung oft durchsetzen. Die Banken haben umfassende Archive, und im Zweifelsfall trägt die Bank die Beweislast, nicht Sie. Solange die Grunddaten stimmen (Vertragsnummer, ungefährer Zeitraum, Bank), können Profis den Rest rekonstruieren.
Phase 4: Juristen prüfen und formulieren – das ist ihr Job
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit – die Sie aber nicht machen. Das Expertenteam analysiert Ihre Verträge Paragraph für Paragraph. Welche Klauseln verstoßen gegen § 879 Abs. 3 ABGB? Welche Gebühren sind laut OGH-Judikatur unzulässig? Wie hoch ist die Forderung inklusive gesetzlicher Verzugszinsen?
Auf Basis dieser Analyse erstellen spezialisierte Juristen ein rechtssicheres Rückforderungsschreiben. Das ist keine Standard-Vorlage aus dem Internet, sondern ein maßgeschneidertes Dokument, das auf Ihre Bank und Ihren Vertrag zugeschnitten ist. Es enthält präzise Beträge, Rechtsgrundlagen, Fristen und eine klare Zahlungsaufforderung.
Dieses Schreiben geht per Einschreiben an Ihre Bank. Der Vorteil: Die Bank weiß, dass hier Profis am Werk sind. Das erhöht die Chancen auf eine schnelle, außergerichtliche Einigung erheblich. Banken haben keine Lust auf langwierige Gerichtsverfahren, die sie erfahrungsgemäß verlieren – also zahlen viele lieber gleich.
Phase 5: Verhandeln mit der Bank – Geduld ist gefragt
Nach dem Rückforderungsschreiben beginnt das Warten. Die Bank hat in der Regel 4-8 Wochen Zeit zu reagieren. Manche zahlen sofort, andere versuchen zu verhandeln, wieder andere lehnen ab und hoffen, dass Sie aufgeben. Genau hier zeigt sich der Wert der Vollmacht: Ihr Dienstleister lässt nicht locker.
Bietet die Bank eine Teilzahlung an, prüft das Expertenteam, ob das akzeptabel ist oder ob man weiter verhandeln sollte. Lehnt die Bank ab, wird geprüft, ob eine Klage sinnvoll ist. Dank Prozessfinanzierung tragen Sie kein Kostenrisiko – wenn die Erfolgsaussichten gut sind, geht's notfalls vor Gericht.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung beträgt 4-8 Monate bei kooperativen Banken wie BAWAG oder Bank Austria. Bei stur verhandelnden Instituten kann es auch mal 12-14 Monate dauern. Aber: Sie müssen nichts tun außer geduldig sein. Kein nerviger E-Mail-Verkehr, keine Telefonate, keine Behördengänge.
Phase 6: Gerichtliches Verfahren – falls nötig (selten)
In etwa 15-20% der Fälle weigert sich die Bank hartnäckig zu zahlen. Dann bleibt nur der Klageweg. Auch hier gilt: Sie machen nichts, die Vollmacht deckt alles ab. Der Dienstleister beauftragt einen Anwalt, reicht die Klage ein und vertritt Sie vor Gericht – alles auf Erfolgsbasis.
Das hört sich dramatischer an, als es ist. Dank der klaren OGH-Rechtsprechung sind die Erfolgsaussichten extrem hoch. Viele Verfahren enden schon in der ersten Instanz mit einem Vergleich oder Urteil zugunsten des Kreditnehmers. Die Bank muss dann nicht nur die Forderung, sondern auch die Verfahrenskosten zahlen.
Für Sie bedeutet das: null finanzielles Risiko. Sie zahlen keine Anwaltskosten, keine Gerichtsgebühren, keine Gutachterkosten. Erst wenn das Geld auf Ihrem Konto ist, wird die vereinbarte Erfolgsprovision fällig. Verliert der Fall (was extrem selten ist), zahlen Sie nichts.
Phase 7: Auszahlung – endlich Geld auf dem Konto
Der schönste Moment: Die Bank überweist. Das Geld landet auf Ihrem Konto – nicht auf dem des Dienstleisters. Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Geld. Erst nach Eingang der Rückerstattung wird die Erfolgsprovision fällig, meist zwischen 30-40% der Rückerstattungssumme.
Rechenbeispiel: Sie bekommen 5.000 Euro zurück, die Provision beträgt 35%. Sie zahlen 1.750 Euro an den Dienstleister, Ihnen bleiben 3.250 Euro. Hätten Sie es allein versucht und die Bank hätte Sie abgewimmelt, hätten Sie 0 Euro – also netto 3.250 Euro weniger.
Die Auszahlung erfolgt meist auf das Konto, von dem damals die Kreditraten abgebucht wurden. Falls das nicht mehr existiert, können Sie ein aktuelles Konto angeben. Die Bank überweist in der Regel innerhalb von 7-14 Tagen nach Vergleich oder Urteil.
Ihre Rechte während des gesamten Prozesses
Ein wichtiger Punkt, der viele beruhigt: Auch mit Vollmacht behalten Sie jederzeit die Kontrolle. Sie können:
- Jederzeit Einblick nehmen: Seriöse Anbieter stellen Ihnen ein Online-Dashboard bereit, wo Sie den aktuellen Stand Ihres Falls sehen.
- Nachfragen stellen: Per E-Mail, Telefon oder Chat erreichen Sie das Team, wenn Sie Fragen haben.
- Die Vollmacht widerrufen: Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht mehr weitermachen wollen, können Sie die Vollmacht schriftlich widerrufen. Bereits angefallene Kosten müssen Sie dann allerdings selbst tragen.
- Vergleichsangebote ablehnen oder annehmen: Bei wichtigen Entscheidungen (z.B. Vergleichsangebot der Bank) werden Sie informiert und um Zustimmung gebeten.
Die Vollmacht ist also kein Blankoscheck, sondern ein Werkzeug, das Ihnen Zeit und Stress erspart, ohne dass Sie die Kontrolle verlieren.
Warum die Vollmacht-Variante die stressfreie Wahl ist
Theoretisch können Sie Kreditgebühren auch selbst zurückfordern. Praktisch bedeutet das: Verträge wälzen, Paragrafen lesen, Rückforderungsschreiben formulieren, mit Banksachbearbeitern diskutieren, Fristen überwachen, eventuell Klage einreichen, Anwalt suchen, Verfahren finanzieren. Das ist machbar – aber wollen Sie das wirklich?
Die Vollmacht-Variante nimmt Ihnen all das ab. Sie unterschreiben einmal, laden ein paar Dokumente hoch und lehnen sich zurück. Kein Stress, kein Risiko, keine Vorauszahlung. Dafür professionelle Expertise, die nachweislich in über 94% der Fälle erfolgreich ist.
Besonders praktisch: Sie können mehrere Kredite gleichzeitig prüfen lassen. Haben Sie in den letzten 30 Jahren mehrere Kredite abgeschlossen? Dann summieren sich die Rückforderungen schnell auf fünfstellige Beträge. Und das alles mit nur einer Vollmacht.
Jetzt kostenfrei prüfen lassen – in 3 Minuten
Sie möchten wissen, wie viel Geld Ihnen zusteht? Unser Online-Rechner gibt Ihnen innerhalb von 3 Minuten eine erste Einschätzung. Kostenlos, unverbindlich, ohne Anmeldung. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie die Vollmacht unterschreiben möchten.
Tausende Österreicher haben mit dieser Methode bereits ihr Geld zurückbekommen – ohne Aufwand, ohne Risiko, ohne Stress. Die 30-jährige Verjährungsfrist läuft, aber sie ist noch lange nicht abgelaufen. Kredite aus den 1990er Jahren sind heute noch rückforderbar!
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