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Rechtliches
Arbeiterkammer (AK)
Gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich.
Was bedeutet Arbeiterkammer (AK)?
Die Arbeiterkammer (AK) ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmer in Österreich. Sie bietet kostenlose Rechtsberatung bei Kreditgebühren-Rückforderungen und unterstützt Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die AK hat mehrere wichtige Musterprozesse gegen Banken geführt.
Rechtliche Grundlagen
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Verwandte Begriffe
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Wichtige Fristen
- 30 Jahre Verjährungsfrist
- Kredite ab 1995 rückforderbar
- Schnell handeln lohnt sich
Weitere Fragen zu Arbeiterkammer (AK)?
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