1Welche Banken sind betroffen?
Alle österreichischen Banken sind betroffen: Erste Bank, Raiffeisen, Bank Austria, BAWAG, Volksbank, Sparkassen, Hypo-Banken, easybank, ING, Santander Consumer Bank und viele weitere. Das OGH-Urteil gilt ausnahmslos für alle Kreditinstitute in Österreich, unabhängig von ihrer Größe.
2Welche Gebühren kann ich zurückfordern?
Sie können zurückfordern: (1) Bearbeitungsgebühren (1-4% der Kreditsumme), (2) Kontoführungsgebühren für Kreditkonten, (3) Schätzkosten für Immobilienbewertungen, (4) Vertragsgebühren, (5) Konvertierungsgebühren bei Fremdwährungskrediten, (6) Prolongationsgebühren. Generell alle pauschalen Gebühren ohne konkreten Nachweis der Gegenleistung.
3Wie hoch ist meine Rückerstattung?
Die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei 2.100€. Bei größeren Krediten können es auch 5.000€ bis 10.000€ oder mehr sein. Die genaue Höhe hängt ab von: Ihrer Kreditsumme, den verrechneten Gebühren, dem Zeitpunkt der Kreditaufnahme und den aufgelaufenen Zinsen (4% pro Jahr). Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Schätzung.
4Was sind Bearbeitungsgebühren genau?
Bearbeitungsgebühren sind pauschale Entgelte (typischerweise 1-3%, manchmal bis 4% der Kreditsumme), die Banken für die Kreditbearbeitung verlangen. Bei einem 200.000€ Kredit mit 2% Gebühr sind das 4.000€. Laut OGH sind diese nur zulässig, wenn die Bank einen individuellen, über das übliche Maß hinausgehenden Mehraufwand nachweisen kann - was praktisch nie erfolgt.
5Sind auch Kontoführungsgebühren für Kreditkonten unzulässig?
In vielen Fällen ja. Der OGH hat auch Kontoführungsgebühren für Kreditkonten als problematisch eingestuft, da bei Kreditkonten oft keine aktive Kontoführung wie bei einem Girokonto erfolgt. Wichtig: Die Rechtslage ist hier differenzierter als bei Bearbeitungsgebühren. Unser Prozessfinanzierer führt eine individuelle Prüfung durch, da vertragliche Gestaltungen unterschiedlich sein können. Diese Gebühren (oft 30-80€ pro Jahr) können zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren geprüft werden.
6Kann ich auch Schätzkosten für die Immobilienbewertung zurückfordern?
In einigen Fällen ja. Der OGH sieht die Überwälzung von Schätzkosten auf Kreditnehmer als problematisch an, da die Immobilienbewertung primär im Interesse der Bank zur Risikoabschätzung erfolgt. Wichtig: Die Rechtslage ist hier differenzierter als bei Bearbeitungsgebühren. Unser Prozessfinanzierer führt eine individuelle Prüfung Ihres Kreditvertrags durch, um die Erfolgsaussichten zu bewerten. Nicht alle Fälle sind gleich aussichtsreich.
7Welche Gebühren sind definitiv zulässig und können NICHT zurückgefordert werden?
Zulässig bleiben: (1) Der Kreditzins selbst (die vereinbarte Verzinsung), (2) Nachweislich tatsächlich angefallene Kosten mit konkretem Einzelnachweis (z.B. Grundbuchseintragungsgebühren), (3) Versicherungsprämien für explizit gewünschte Kreditversicherungen (sofern freiwillig), (4) Kosten für tatsächlich erbrachte Sonderleistungen mit individuellem Aufwand. Unzulässig sind pausch pauschalierte Gebühren ohne konkreten Nachweis.
8Wie sicher ist mein Erfolg?
Unsere Erfolgsquote liegt bei 95%. Die Rechtslage ist durch die OGH-Urteile von 2024/2025 sehr klar - pauschale prozentuale Kreditgebühren sind unzulässig. Fast alle Kunden mit solchen Gebühren haben Anspruch auf Rückerstattung. Nach unserer kostenlosen Prüfung wissen Sie genau, ob Sie Chancen haben.
9Sind auch kleinere Regionalbanken und Volksbanken betroffen?
Ja, absolut! Das OGH-Urteil gilt ausnahmslos für alle österreichischen Kreditinstitute, unabhängig von ihrer Größe. Auch kleinere Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen und regionale Hypo-Banken haben pauschale Kreditgebühren verrechnet. Teilweise waren die Gebühren bei kleineren Instituten sogar höher als bei Großbanken.
10Welche Banken haben bereits außergerichtliche Rückzahlungsprogramme?
BAWAG hat als erste Bank ein außergerichtliches Rückzahlungsprogramm gestartet (bis 31. März 2026). Santander Consumer Bank bietet ebenfalls Rückzahlungen an. Erste Bank hat in einem Musterverfahren ihre Berufung zurückgezogen. Gegen andere Banken (Raiffeisen, Bank Austria, Sparkassen, Hypo-Banken) laufen noch Verfahren, aber die Rechtsprechung gilt grundsätzlich für alle Banken.
11Wie hoch waren typischerweise die Bearbeitungsgebühren bei verschiedenen Banken?
Die Gebührenhöhe variierte: BAWAG 1-4%, WSK Bank bis 4%, Santander 1,5-3%, Erste Bank/Sparkassen 2-2,5%, Bank Austria 1,5-3%, Raiffeisen 1,5-3%. Zusätzlich fielen oft Kontoführungsgebühren von 30-80€ pro Jahr an. Bei einem 200.000€ Kredit mit 2% Bearbeitungsgebühr sind das allein 4.000€ plus Zinsen - insgesamt oft 5.000-6.000€ Rückerstattung.
12Stimmt es, dass nur BAWAG-Kunden Geld zurückbekommen?
NEIN! Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die BAWAG war nur die erste Bank, gegen die ein OGH-Urteil erging und die ein freiwilliges Rückzahlungsprogramm startete. Das OGH-Urteil gilt aber ausdrücklich für ALLE österreichischen Banken. Kunden von Erste Bank, Raiffeisen, Bank Austria, Volksbanken und allen anderen Instituten haben die gleichen Ansprüche.
13Kann ich auch bei Autokrediten Gebühren zurückfordern?
Ja, absolut! Autokredite (Fahrzeugfinanzierungen) sind ganz normale Konsumentenkredite, bei denen ebenfalls häufig pauschale Bearbeitungsgebühren verrechnet wurden. Die OGH-Rechtsprechung gilt uneingeschränkt auch für Autokredite. Auch bei Händlerfinanzierungen (z.B. über Autobanken wie VW Bank, Santander Consumer Bank) können Gebühren zurückgefordert werden.
14Gilt das auch für Bauspardarlehen?
Ja, auch Bauspardarlehen sind betroffen. Bausparkassen (wie Wüstenrot, s Bausparkasse) haben ebenfalls Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und andere pauschale Entgelte verrechnet. Die Rechtsprechung gilt grundsätzlich auch hier, wobei manchmal spezifische vertragliche Besonderheiten zu beachten sind.
15Was ist mit Wohnbaukrediten und Hypothekarkrediten?
Wohnbaukredite und Hypothekarkredite sind sogar besonders lohnend! Die Kreditsummen sind meist sehr hoch (100.000-500.000€), damit auch die pauschalen Bearbeitungsgebühren. Bei einem 300.000€ Hypothekarkredit mit 2% Bearbeitungsgebühr sind das 6.000€ plus 4% Zinsen über 10 Jahre = 2.400€ - insgesamt 8.400€ Rückforderung möglich! Auch Schätzgebühren für die Immobilienbewertung können oft zurückgefordert werden.
16Gilt das auch für Umschuldungskredite?
Ja! Wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, um einen anderen Kredit abzulösen (Umschuldung), und dabei Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, können Sie diese zurückfordern. Interessant: Manchmal können Sie sogar bei beiden Krediten Gebühren zurückfordern - beim ursprünglichen Kredit UND beim Umschuldungskredit!
17Was ist mit Kontoüberziehungen und Dispokrediten?
Bei Dispositionskrediten (Kontoüberziehung) werden üblicherweise keine einmaligen Bearbeitungsgebühren verrechnet, sondern nur hohe Überziehungszinsen. Diese Zinsen selbst können (derzeit) nicht zurückgefordert werden. Wenn aber bei Einräumung des Disporahmens separate "Bearbeitungsgebühren" verrechnet wurden, können diese unzulässig sein. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge!
18Ich habe mehrere Kredite bei verschiedenen Banken - kann ich alle prüfen lassen?
Ja, unbedingt! Sie sollten sogar alle Kredite gleichzeitig prüfen lassen. Viele Menschen haben im Lauf der Jahre mehrere Kredite aufgenommen: Wohnbaukredit, Autokredit, Konsumkredit, Umschuldungen. Für jeden einzelnen Kredit können Gebühren anfallen, die zurückgefordert werden können. Die Rückerstattungen addieren sich! Jemand mit 3 Krediten könnte statt 2.000€ plötzlich 6.000€ oder mehr zurückbekommen.