Verbraucherschutzrecht & KSchG
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Anfechtung unzulässiger Bankgebühren. §6 Abs. 1 Z 1 KSchG normiert, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie einen Verbraucher ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligen. Die VKB-Bank verwendete standardisierte Vertragsklauseln, die diese Schwelle überschritten haben. Die Transparenzrichtlinie (RL 93/13/EWG) ergänzt auf europarechtlicher Ebene den nationalen Verbraucherschutz.
Relevanz: Grundsatzentscheidend für alle Kreditverträge