Verbraucherschutzrecht & KSchG
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Anfechtung unzulässiger Bankgebühren. §6 Abs. 1 Z 1 KSchG normiert, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie einen Verbraucher ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligen. Die Erste Bank verwendete standardisierte Vertragsklauseln, die diese Schwelle überschritten haben. Die Transparenzrichtlinie (RL 93/13/EWG) ergänzt auf europarechtlicher Ebene den nationalen Verbraucherschutz.
Relevanz: Grundsatzentscheidend für alle Kreditverträge